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Frage eingereicht zum Thema Recht

Ich habe ein Verhältnis mit meiner Chefin. Kann diese deshalb Probleme bekommen?

Meine "Chefin" und ich, Auszubildende sind sehr eng miteinander. Meine Eltern wissen Bescheid und haben sie auch kennengelernt. Letzte Woche im Hallenbad hat uns eine Bekannte beim Küssen gesehen und sofort meine Mutter angerufen und ihr davon erzählt. Kann mein Schatz deshalb Probleme bekommen? Nicht wegen Liebesleben (ich bin 17) wegen Ausbildungsverhältnis.

Frage eingereicht am 18. Dezember 2023 von Eva

Jannik sagt

Sexualpädagoge, Social Justice und Radical Diversity Trainer

Liebe Eva,

Das ist in der Tat eine heikle Situation. Laut Art. 188 des Schweizerischen Strafgesetzbuches macht sich strafbar, "wer mit einer minderjährigen Person von mehr als 16 Jahren [was auf dich zutrifft], die von ihm durch ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis oder auf andere Weise abhängig ist [was auf deine "Chefin" zutrifft], eine sexuelle Handlung vornimmt, indem er diese Abhängigkeit ausnützt [unklar]."

Das Gesetz soll dich davor schützen, dass du zu einer sexuellen Handlung (auch z.B. Küssen) nur zustimmst, weil du Angst hast, dass du sonst Nachteile in deinem Job/Ausbildung erfährst.

Art. 188 ist ein sogenanntes Offizialdelikt. Das heisst, wenn Behörden davon erfahren, müssen sie zwingend eine Anzeige machen. Ob diese Abhängigkeit ausgenützt wurde/wird und damit eine Straftat vorliegt oder nicht, muss dann ein*e Richter*in entscheiden.

Viele Ausbildungsbetriebe haben auch klare interne Richtlinien diesbezüglich. Die Verantwortung liegt hier aber klar bei deiner Chefin.

Ich rate euch an, euch von einer juristischen Fachperson beraten zu lassen.

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