Schutzalter
Das Schutzalter ist nicht in jedem Land gleich. In der Schweiz befinden sich alle Kinder und Jugendlichen bis ins Alter von 16 Jahren im Schutzalter, wenn es um Sexualität geht. Ist man im Schutzalter, dürfen sexuelle Handlungen jeglicher Art nur dann ausgeführt werden, wenn der Altersunterschied zwischen den beiden handelnden Personen nicht mehr als 3 Jahre beträgt. Ist der Altersunterschied höher, macht sich die ältere Person strafbar, ausgenommen die jüngere Person nötigt die ältere zum SexSex ist eine intime Aktivität zwischen zwei oder mehr Personen, die körperliche Nähe miteinander teilen. Sex kann auf verschiedene Arten ausgeübt werden, je nach den Präferenzen und den Wünschen der beteiligten Personen. Die einzige R.... Das Schutzalter soll Kinder und Jugendliche vor sexuellen Handlungen schützen, zu welchen sie noch nicht bereit sind.